Das Mindestalter für eine Teilnahme an den Workshops ist 6 Jahre.
Für Farbkleckse auf der Kleidung oder andere Beschädigungen wird keine Haftung übernommen. Wir bitten darum, den Kindern entweder Malkittel mitzugeben oder Kleidung anzuziehen, die schmutzig werden kann.
Die Teilnahmegebühr bei den Ferienprogrammen beinhaltet Verpflegung und Materialkosten. Jause oder Getränke sind selbst mitzubringen.
Die Teilnahmegebühr für die Tagesworkshops ist exkl. Material- und Essenbeitrag. Dieser ist jeweils ausgeschrieben und vor Ort zu bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass eine erfolgte Anmeldung noch keine Teilnahme am Sommerkurs garantiert. Eine verbindliche Bestätigung wird erst nach erfolgter Prüfung verfügbarer Plätze zugesandt. Die Kurse müssen eine Mindesteilnehmer*innenzahl von 10 erreichen. Sie erhalten nach erfolgter definitiv Anmeldung eine schriftliche Bestätigung für den Sommerkurs.
Bei Abmeldung während des Kurses können wir kein Geld retournieren.
Stornogebühr Sommerferien
Bei Absagen bis 3 Wochen vor dem Kurs werden 50% des Preises (48€) verrechnet, danach oder bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage 100% (95€). Jegliche Regressforderungen aufgrund von „force majeure“ oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse sind ausgeschlossen.
Stornogebühr Tagesworkshops
Die Kursgebühr wird nicht erstattet.
Kranken- und Unfallversicherung; Schäden und Haftung
Zur Teilnahme an der Sommer-KinderKunstHochschule und KinderKunstHochschule Steiermark sind ausschließlich Kinder mit aufrechter Kranken- und Unfallversicherung berechtigt. Die/der Erziehungsberechtigte/n verpflichtet/n sich, allfällige von ihrem/n Kind/ern verursachte Schäden den Veranstalter*innen zu ersetzen. Die/Der Erziehungsberechtigte/n hält/halten Veranstalter*innen und Organisator*innen hinsichtlich der von Dritten verursachten Schäden schad- und klaglos. Die Haftung der Veranstalter*innen und Organisator*innen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für alle teilnehmenden Kinder und Jugendliche ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
Der/die Erziehungsberechtigte bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben über seine/ihre Person sowie über das/die teilnehmende/n Kind/er und bestätigt weiters, dass das/die teilnehmende/n Kind/er einsichts- und urteilsfähig ist/sind und seine/ihre Einwilligung erteilt hat/haben. Im Fall von unrichtigen oder unvollständigen Angaben hält der/die Erziehungsberechtigte den Veranstalter verschuldensunabhängig schad- und klaglos.
Sofern die anmeldende Person nicht selbst erziehungsberechtigt ist, bestätigt die anmeldende Person durch die erfolgreiche Anmeldung, seitens des/der Erziehungsberechtigten alle erforderlichen Zustimmungen eingeholt zu haben und zur Anmeldung der Kinder gemäß Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung autorisiert zu sein.