Information zum Ablauf der Kunstworkshops bei der KinderKunstHochschule Steiermark
FERIENWORKSHOPS
Tagesablauf
08:30 bis 09:00 Uhr Ankommen
09:00 Uhr das gemeinsame Workshop-Programm beginnt
12:30 Uhr Mittagessen und Pause
14:00 Uhr Weiterarbeit in den Workshops oder betreute Freizeit
Ende des Workshops von Montag bis Donnerstag:
Ab 15:30 Uhr (bis spätestens 16:00 Uhr) können die Kinder abgeholt werden, oder - mit schriftlicher Bestätigung! - alleine nach Hause gehen.
Ende des Workshops am Freitag:
Jeden Freitag erfolgt um 13:30 Uhr die Präsentation der Wochenarbeit im Zuge einer Ausstellung (ca. 30 bis 60 min), zu der alle Eltern, Verwandten und Freunde herzlich eingeladen sind. Anschließend ist die Workshopwoche beendet.
TAGESWORKSHOPS & WORKSHOPSREIHE
Tagesablauf
Indiviudell - bitte entnehmen Sie den Ablauf der jeweiligen Kursbeschreibung.
Rahmenbedingungen Sommerworkshops
Pädagogische Begleitung
Zur Unterstützung für die künstlerische Workshopleitung sind immer Pädagog*innen vor Ort, die die Workshops abwechselnd und nach Bedarf begleiten.
Verpflegung
Mittagessen findet entweder in einem Restaurant oder in Form von Catering statt. Es gibt immer auch ein vegetarisches Gericht. Bitte beachten Sie, dass wir zu Fuß zum Restaurant gehen und die Gehzeit pro Strecke bis zu 15 Minuten betragen kann.
Material
Die Bereitstellung des Materials erfolgt durch die Projektgelder. Die Workshopleitung wird das Material an die Kinder und Jugendlichen verteilen. Die Eltern werden spätestens eine Woche vor Workshopbeginn darüber informiert, was darüber hinaus mitzubringen ist. Dies sind ausschließlich Gegenstände, die im Normalfall bereits vorhanden sind und im Workshop ein Upcycling erfahren. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte so wenig wie möglich neu gekauft werden müssen.
Räumlichkeiten
Die Räume müssen täglich so verlassen werden, dass ein Weiterarbeiten am nächsten Tag gut möglich ist. Gang, WCs und Räume werden regelmäßig gereinigt. Für die Ausstattung der Räume ist die Projektleitung verantwortlich. Wenn Arbeitsgegenstände abhandenkommen, müssen diese kostenpflichtig ersetzt werden.
"Der Workshop hat meine beiden Mädels sehr inspiriert und sie haben gleich zu Hause weiter genäht."
Förderung
Förderung Land Steiermark - Zwei & Mehr Kinder-Ferien Aktivwochen
Das Land Steiermark gewährt einkommensschwachen Familien unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen in der Steiermark.
Förderung Gemeinde
Die Stadtgemeinden Weiz, Wagna und Ilz gewähren eine Förderung für die Teilnahme an einer Ferienaktion.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde zu den Förderprogrammen.
Weitere Unterstützung
Gerne kann bei der Projektleitung um Unterstützung bzw. Bezahlung des Kursbeitrags angesucht werden.
Gefördert wird außerdem der Beitrag von Kindern, die aus geflüchteten Familie kommen oder aus anderen Gründen keinen Zugang zu Fördergeldern haben. Nach Überprüfung der Angaben wird gerne eine Unterstützung gewährt, solange Fördermittel vorhanden sind.
Teilnahmebedingungen
Das Mindestalter für eine Teilnahme an den Sommerkursen hängt vom entsprechenden Workshop ab, beträgt jedoch mindestens 6 und maximal 18 Jahre.
Das ausgewählte Programm wird von Künstler*innen und Pädagog*innen betreut und inkludiert Material und Verpflegung.
Stornogebühr
Ferien:
Bei Absagen bis 12 Wochen vor den Workshops werden 100% des Preises erstattet. Bei Absagen bis 3 Wochen vor dem Workshop werden 50% des Preises (75€) verrechnet. Danach oder bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage ist keine Rückerstattung möglich. Jegliche Regressforderungen aufgrund von „force majeure“ oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse sind ausgeschlossen.
Weitere Workshops:
Im Falle eines Stornos wird die volle Kursgebühr verrechnet, außer es wird ein*e Ersatzteilnehmer*in genannt oder das Kind ist krank.
Im Falle einer Stornierung lohnt es sich immer, vorher mit uns in Kontakt zu treten.
Kranken- und Unfallversicherung; Schäden und Haftung
Zur Teilnahme an der Sommer KinderKunstHochschule und KinderKunstHochschule Steiermark sind ausschließlich Kinder mit aufrechter Kranken- und Unfallversicherung berechtigt. Die/der Erziehungsberechtigte/n verpflichtet/n sich, allfällige von ihrem/n Kind/ern verursachte Schäden den Veranstalter*innen zu ersetzen. Die/Der Erziehungsberechtigte/n hält/halten Veranstalter*innen und Organisator*innen hinsichtlich der von Dritten verursachten Schäden schad- und klaglos. Die Haftung der Veranstalter*innen und Organisator*innen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben:
Der/die Erziehungsberechtigte bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben über seine/ihre Person sowie über das/die teilnehmende/n Kind/er und bestätigt weiters, dass das/die teilnehmende/n Kind/er einsichts- und urteilsfähig ist/sind und seine/ihre Einwilligung erteilt hat/haben. Im Fall von unrichtigen oder unvollständigen Angaben hält der/die Erziehungsberechtigte den Veranstalter verschuldensunabhängig schad- und klaglos.
Sofern die anmeldende Person nicht selbst erziehungsberechtigt ist, bestätigt die anmeldende Person durch die erfolgreiche Anmeldung, seitens des/der Erziehungsberechtigten alle erforderlichen Zustimmungen eingeholt zu haben und zur Anmeldung der Kinder gemäß Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung autorisiert zu sein.